Visabestimmungen
Terminvergabe für Visumanträge
Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Visums seit dem 28. August 2011 ein Termin erforderlich ist. Durch das Online-Terminvergabesystem haben Sie den Vorteil, einen Ihnen passenden Termin buchen zu können und Sie verfügen über einen festen Vorsprachezeitraum ohne unnötig lange Wartezeiten. Die Vereinbarung eines Termins per Telefon, E-Mail oder Telefax ist grundsätzlich nicht möglich.
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Antragsformular
Hier finden Sie das Visumsantragsformular sowie die Fotomustertafel (Erfordernisse an das Passfoto) als pdf-Datei zum Herunterladen.
Visa für die Einreise nach Deutschland
Häufig gestellte Fragen zu den Visabestimmungen
Visabestimmungen
Nachweis von Deutschkenntnissen im Visumverfahren (Ehegattennachzug)
Für den Ehegattennachzug zu Ausländern und zu Deutschen ist u.a. Voraussetzung, dass der zuziehende Ehegatte sich mindestens auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Das Vorliegen eines Sprachstandniveaus mindestens der Stufe "A1" GER ist im Visumverfahren vom nachziehenden Ehegatten bei Antragstellung nachzuweisen.
Lebensunterhaltssicherung bei Aufenthalten zum Studium/ Schulbesuch
Das Bundesministerium des Innern hat am 15.12.2011 die monatlichen Bedarfssätze für das Jahr 2012 nach den §§ 13 und 13 a Abs. 1 BAFÖG bei Visumanträgen nach § 16 AufenthG (Studium, Schulbesuch) neu veröffentlicht.
Monatlich Bedarf 659,- Euro/ Jahresbedarf 7.908,- Euro.
Informationen zur Einrichtung eines entsprechenden Sperrkontos in Deutschland erhalten Sie u.a. über:
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Spezialservice Ausländische Studenten
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Au-pair-Beschäftigung in Deutschland
Im Vordergrund des Au-pair-Verhältnisses steht das gesellschaftspolitische Anliegen, über die Grenzen hinweg die Möglichkeit zu eröffnen, andere Sprachen und Kulturen kennen zu lernen, um so die internationale Verständigung zu fördern. Aktuelle Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit sind auf deren Webseite abrufbar.
Au-pairs werden darauf hingewiesen, dass sie sich bei rechtserheblichen Problemen an die für sie zuständige Ausländerbehörde oder an die Agentur für Arbeit wenden können.