Zollvorschriften

Zollangelegenheiten

Die Botschaft kann Ihnen nur beschränkt Auskunft in Zollangelegenheiten geben. Für alle zollrechtlichen Fragen besuchen Sie bitte die Website des deutschen Zolls.

Euro-Scheine

Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union

Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.