Konsularischer Service
Hinweis:
Zum 01.01.2009 trat das Personenstandsreformgesetz und damit auch das neue Personenstandsgesetz in Kraft. Bitte beachten Sie damit verbunde Änderungen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Standesamtes I in Berlin bzw. des Bundesministeriums des Innern.
www.berlin.de/standesamt1
www.bmi.de
Anträge, die keiner Unterschriftsbeglaubigung bedürfen, können direkt beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Unser Kontaktformular steht Ihnen hierzu zur Verfügung:
Voraussetzungen für die Beurkundung der Geburt eines Deutschen/ einer Deutschen im Ausland
Voraussetzungen für die Beurkundung einer Auslandsehe im Eheregister
Formulare
Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin an Ihrer Botschaft. Unterschriften sind in Gegenwart des/der Konsularbeamten/in zu leisten. Das seit dem 01.01.2009 geltende Recht sieht die Anlegung eines Familienbuches nicht mehr vor. Bis zu diesem Zeitpunkt angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und beinhalten dann nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie z.B. über Vorfahren und Nachkommen.
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Merkblatt zur Abgabe von Namenserklärungen
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Erklärung zur Namensführung eines Kindes (Word) [msword, 93,5k]
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Erklärung zur Namensführung eines Kindes (OpenOffice) - ANTRAG VOR ÖFFNEN ABSPEICHERN [vnd.oasis.opendocument.text, 16,79k]
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Erklärung zur Namensführung eines Kindes (Handausfüllung) [pdf, 11,47k]
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Namenserklärung für Ehegatten [msword, 80,5k]
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Einseitige Erklärung zur Namensführung in der Ehe [msword, 82,5k]
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Konsularbescheinigung zur Eheschließung in Bahrain
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Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses [msword, 112,5k]
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Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
Sie benötigen Rechtsbeistand in Bahrain?
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine Auskünfte zu ausländischem Recht erteilen kann. Die Botschaft übernimmt bei Beauftragung eines Rechtsanwalts/ einer Rechtsanwältin keine Gewähr.
Rechtsanwaltsliste - Stand November 2011 [pdf, 139k]
Sie benötigen Rechtsbeistand in Deutschland?
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft aus haftungs- und wettbewerbsrechtlichen Gründen keine bestimmten Rechtsanwälte oder Notare in Deutschland benennen darf. Regionale Rechtsanwaltskammern, Anwälte und Notare finden Sie über die Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundesnotarkammer. Im Internet können unter zahlreichen weiteren (kommerziellen) Links, z.B. anwalt-suchservice.de, deutsche-anwaltsuche, anwalt.de etc., auch spezialisierte Rechtsanwälte gefunden werden.
Identitätsprüfungen durch Auslandsvertretungen
Bitte beachten Sie:
Nach Änderungen des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben von mehr als 15.000,- Euro und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Die Botschaft kann von daher aufgrund der geänderten Rechtslage keine Identitätsprüfungen mehr durchführen.
Bundesamt für Justiz
Das Bundesjustizamt erteilt auch Deutschen im Ausland auf Antrag ein Führungszeugnis. Mehr Informationen und ein Antragsformular finden Sie hier:
Thema Führungszeugnis