Konsularischer Service

Hinweis:

Zum 01.01.2009 trat das Personenstandsreformgesetz und damit auch das neue Personenstandsgesetz in Kraft. Bitte beachten Sie damit verbunde Änderungen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Standesamtes I in Berlin bzw. des Bundesministeriums des Innern.

www.berlin.de/standesamt1

www.bmi.de

Anträge, die keiner Unterschriftsbeglaubigung bedürfen, können direkt beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Konsularabteilung der Botschaft. 

Unser Kontaktformular steht Ihnen hierzu zur Verfügung:

Kontaktformular

notarielle Beurkundung

Formulare

Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin an Ihrer Botschaft. Unterschriften sind in Gegenwart des/der Konsularbeamten/in zu leisten. Das seit dem 01.01.2009 geltende Recht sieht die Anlegung eines Familienbuches nicht mehr vor. Bis zu diesem Zeitpunkt angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und beinhalten dann nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie z.B. über Vorfahren und Nachkommen.

Code_Civil

Sie benötigen Rechtsbeistand in Bahrain?

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine Auskünfte zu ausländischem Recht erteilen kann. Die Botschaft übernimmt bei Beauftragung eines Rechtsanwalts/ einer Rechtsanwältin keine Gewähr.

Sie benötigen Rechtsbeistand in Deutschland?

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft aus haftungs- und wettbewerbsrechtlichen Gründen keine bestimmten Rechtsanwälte oder Notare in Deutschland benennen darf. Regionale Rechtsanwaltskammern, Anwälte und Notare finden Sie über die  Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundesnotarkammer. Im Internet können unter zahlreichen weiteren (kommerziellen) Links, z.B. anwalt-suchservice.de, deutsche-anwaltsuche, anwalt.de etc., auch spezialisierte Rechtsanwälte gefunden werden.

Euro

Identitätsprüfungen durch Auslandsvertretungen

Bitte beachten Sie:

Nach Änderungen des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben von mehr als 15.000,- Euro und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Die Botschaft kann von daher aufgrund der geänderten Rechtslage keine Identitätsprüfungen mehr durchführen.

Bundesamt für Justiz

Das Bundesjustizamt erteilt auch Deutschen im Ausland auf Antrag ein Führungszeugnis. Mehr Informationen und ein Antragsformular finden Sie hier:

Konsularischer Service

Sie benötigen Rechtsbeistand in Bahrain?

Code_Civil

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine Auskünfte zu ausländischem Recht erteilen kann. Die Botschaft übernimmt bei Beauftragung eines Rechtsanwalts/ einer Rechtsanwältin keine Gewähr.

Centre for German Legal Information

Anwaltstorso mit Code Civil

Das Centre for German Legal Information bietet eine umfassende, frei zugängliche Datenbank zum deutschen Recht in englischer Sprache an. Aus einer Hand finden Sie hier Gesetze, Gerichtsentscheidungen, Artikel und andere Materialien in geordneter und durchsuchbarer Form.

Bundeseinheitlicher Einbürgerungstest

Menschen mit Deutschwörterbüchern

Mit dem in Kraft Treten der Einbürgerungstestverordnung am 01.09.08 wurde der bundeseinheitliche Einbürgerungstest eingeführt. Diese weitere Einbürgerungsvoraussetzung gilt auch für Einbürgerungsbewerber mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland. Der Gesamtfragenkatalog ist auf der Website des Bundesministeriums des Innern abrufbar. Befreit vom Einbürgerungstest sind all diejenigen, die im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingt beeinträchtigt sind.