Hinweise zur Ausstellung von Reisepässen

Fingerabdruck für neuen Pass Bild vergrößern Fingerabdruck für neuen Pass (© dpa/picture-alliance, Arno Burgi) Das Passgesetz sieht u.a. vor, dass in deutschen Reisepässen (bordeauxroter Einband) auch Fingerabdrücke in elektronischer Form auf einem Chip gespeichert werden.

Das Symbol auf dem Umschlag des elektronischen Passes steht für den ePass. Der ePass-Chip befindet sich in der Passdecke und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar.

Wie werden die Fingerabdrücke für den ePass aufgenommen?

Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung in der Botschaft am Kundenschalter mithilfe von Scannern aufgenommen.

Wenn man - im Regelfall - die beiden Zeigefinger auf die Glasscheibe legt, wird der Fingerabdruck elektronisch erfasst - ganz ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel.

In der Regel werden die beiden Zeigefinger jeweils dreimal hintereinander erfasst. Die Software wählt dann vor Ort automatisch den besten Abdruck aus. Wenn nötig, können auch andere als die Zeigefinger verwendet werden (z.B. bei langfristigen medizinischen Einschränkungen). Die kleinen Finger werden dabei niemals herangezogen.

Bild vergrößern Werden auch von Kindern die Fingerabdrücke aufgenommen?

Ein ePass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab zwölf Jahren ausgestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wird allerdings auch für ein Kind ein ePass ausgestellt. Auch dann werden aber bei Kindern unter sechs Jahren keine Fingerabdrücke aufgenommen.

Was passiert bei Verletzungen der Finger bzw. Hände?

Entscheidend ist der voraussichtliche Zeitpunkt der Genesung. Bei vorübergehenden medizinischen Einschränkungen (z.B. Hand oder Arm in Gips), die innerhalb von drei Monaten vergehen, muss der ePass zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Falls kurzfristig ein Reisedokument benötigt wird, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Was passiert bei langfristigen medizinischen Einschränkungen, Behinderungen oder Amputationen?

Bei dauerhaften medizinischen Einschränkungen, die nicht binnen drei Monaten überwunden sind, wird ein regulären ePass ausgestellt. Je nach Situation wird in diesen Fällen nur ein bzw. kein Fingerabdruck im Chip gespeichert.

Bitte beachten Sie:

Die Fingerabdruckerfassung bei Passanträgen gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Passantragsteller die Fingerabdrücke nicht abgeben, kann kein Reisepass ausgestellt werden (Ausnahmen wie oben erläutert).

   

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Alles Wissenswerte zum elektronischen Reisepass", die auch in der Botschaft für Sie zur Mitnahme ausliegt.

Ausstellung biometrischer Reisepässe